Podologische Behandlungen auf Rezept – Ichrechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab!

Als qualifizierter Heilmittelerbringer in der Podologie biete ich Ihnen professionelle medizinische Fußbehandlungen – verordnet vom Arzt und abrechnungsfähig über Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Dank meiner Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen ist es für Sie ganz einfach: Sie bringen Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) mit – und wir kümmern uns um den Rest.

🔹 Zugelassener Heilmittelerbringer


🔹 Direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen


🔹 Fachgerechte podologische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung


🔹 Keine Vorkasse nötig – Sie zahlen nur den ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil

 

Ob bei Diabetes mellitus, Nagelveränderungen, Hornhautproblemen oder anderen medizinischen Indikationen – in meiner Praxis sind Sie in den besten Händen.

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